Wir glauben aufrichtig an Vertrauen und Transparenz in unseren Partnerschaften, mit unseren Kunden und unseren Dienstleistern, und diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen dienen als unser gemeinsamer Leitfaden fĂŒr eine erfolgreiche, fruchtbare und harmonische Zusammenarbeit, ein Leuchtfeuer, das unseren Weg erhellt und jeden Schatten vertreibt.

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Allgemeine Verkaufs- und Produktionsbedingungen Version 1.1

Die folgenden Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen regeln die GeschĂ€ftsbeziehungen zwischen KRNR SĂ rl und dem Kunden. Sie gelten fĂŒr sĂ€mtliche Dienstleistungen und Produkte, die von KRNR SĂ rl erbracht bzw. geliefert werden.

1. GELTUNGSBEREICH Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (AGB) basieren auf schweizerischem Recht und ihr Geltungsbereich ist die Schweiz. Jede Änderung oder Nebenabrede bedarf zu ihrer GĂŒltigkeit der schriftlichen BestĂ€tigung durch KRNR SĂ rl. Die AGB sind integraler Bestandteil des Angebots und des Vertrags und gelten unbefristet, solange die Parteien sie nicht durch eine schriftliche Vereinbarung Ă€ndern. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR ĂŒber den Auftrag (Art. 394 ff. OR) sowie die ĂŒbrigen Gesetze und Verordnungen des schweizerischen Rechts.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS Ein verbindliches Angebot ist 30 Tage gĂŒltig, sofern die Parteien nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart haben. Unverbindliche Angebote (E-Mail, Telefon, Nachrichten usw.) verstehen sich als Preise ohne Mehrwertsteuer. Alle mit dem Angebot ĂŒbermittelten Dokumente gelten als vertraulich und sind ausschliesslich fĂŒr den Kunden bestimmt; sie bleiben Eigentum von KRNR SĂ rl und dĂŒrfen ohne die schriftliche Zustimmung von KRNR SĂ rl in keiner Weise an Dritte weitergegeben werden. Ein verbindliches Angebot gilt als angenommen, wenn der Kunde seine Zustimmung schriftlich, per Fax oder per E-Mail erteilt. Damit bestĂ€tigt der Kunde, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben, und der Vertrag zwischen KRNR SĂ rl und dem Kunden tritt in Kraft. ZusĂ€tzliche Änderungs- oder ErgĂ€nzungswĂŒnsche bedĂŒrfen eines zusĂ€tzlichen Angebots.

3. PRODUKTION VON AUDIOVISUELLEM MATERIAL KRNR SĂ rl produziert das audiovisuelle Material an den mit dem Kunden vereinbarten Daten und Orten und in Übereinstimmung mit den im verbindlichen Angebot aufgefĂŒhrten Details unter BerĂŒcksichtigung der Angaben im Storyboard und dem entsprechenden Zeitplan. KRNR SĂ rl sorgt mit dem fĂŒr den Kunden produzierten audiovisuellen Material dafĂŒr, dessen Produkte und Dienstleistungen professionell zu prĂ€sentieren und somit deren Werbewirksamkeit zu gewĂ€hrleisten. Der Kunde ist verpflichtet, das Aufnahmematerial am Ende der Produktionssitzung (Dreharbeiten) zu prĂŒfen und allfĂ€llige QualitĂ€tsmĂ€ngel unverzĂŒglich schriftlich anzuzeigen. KRNR SĂ rl anerkennt nur form- und fristgerecht eingereichte Beanstandungen, die eine umfassende Beschreibung des oder der beanstandeten und von KRNR SĂ rl behebbar(en) MĂ€ngel(s) enthalten. Erfolgt am Ende der Produktionssitzung keine Beanstandung, gilt die Produktionsleistung von KRNR SĂ rl als vom Kunden akzeptiert.

4. LIEFERFRISTEN Verbindliche Lieferfristen verpflichten KRNR SĂ rl nur, wenn die erforderlichen Unterlagen ihr innerhalb der vereinbarten Fristen zugehen. Die Einhaltung der Fristen beginnt mit dem Eingang der Unterlagen bei KRNR SĂ rl und endet am Tag, an dem das audiovisuelle Material das Unternehmen verlĂ€sst. Werden die Fristen aus GrĂŒnden ĂŒberschritten, die ausserhalb des Willens von KRNR SĂ rl liegen (Streiks, StromausfĂ€lle, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder höhere Gewalt), kann der Kunde seine Bestellung weder stornieren noch KRNR SĂ rl fĂŒr SchĂ€den haftbar machen, die aus dieser Überschreitung entstehen. Bei Überschreitung der Fristen haftet KRNR SĂ rl maximal bis zum Wert des Produkts, sofern eine schriftliche BestĂ€tigung der Fristen vorliegt.

5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN Der Kunde verpflichtet sich, das Produktionsteam von KRNR SĂ rl angemessen gemĂ€ss den Anweisungen des Produktionsleiters zu unterstĂŒtzen und sich an den vereinbarten Daten und Zeiten am Produktionsort zur VerfĂŒgung zu halten. Externes Material, das der Kunde fĂŒr die Produktion des audiovisuellen Materials zur VerfĂŒgung stellt, muss KRNR SĂ rl spĂ€testens am Tag des Produktionsmeetings ĂŒbergeben werden.